Jugendschutz & FSK
Alters-beschränkung
Grundsätzlich ist der Eintritt zum Event ab 16 Jahren vorgesehen.
Jugendliche, die 15 Jahre alt sind, dürfen das Eventgelände ausnahmsweise betreten, sofern sie beim Einlass einen gültigen Ausweis hinterlegen.
Der hinterlegte Ausweis kann um 23:50 Uhr am Einlass wieder abgeholt werden. Zu diesem Zeitpunkt müssen die betroffenen Jugendlichen das Eventgelände verlassen.
Wird der Ausweis nicht bis 23:50 Uhr abgeholt, ist der Veranstalter verpflichtet, diesen an die zuständige Polizeidienststelle zu übergeben.
Diese Regelung gilt auch dann, wenn eine volljährige Begleitperson anwesend ist. In diesem Fall wird ebenfalls der Ausweis hinterlegt und die Jugendlichen müssen das Eventgelände spätestens um 23:50 Uhr verlassen.
Die Maßnahme dient der Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen.
Durch diese Ausnahmeregelung ermöglicht der Veranstalter Jugendlichen im Alter von 15 Jahren dennoch die Teilnahme am Event innerhalb der vorgesehenen Zeit.
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